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   OLG Bamberg, 20.01.2021 - 1 Ws 32/21   

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OLG Bamberg, 20.01.2021 - 1 Ws 32/21 (https://dejure.org/2021,1391)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.01.2021 - 1 Ws 32/21 (https://dejure.org/2021,1391)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 1 Ws 32/21 (https://dejure.org/2021,1391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayStVollzG Art. 90; StGB § 56 Abs. 1; StGB § ... 56b; StGB § 56c; StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StPO § 300 Abs. 1; StPO § 306 Abs. 1; StPO § 311; StPO § 454 Abs. 3; StPO § 454a Abs. 2 S. 1; StPO § 467 Abs. 1
    Subsidiarität des Aufhebungsverfahrens nach § 454a Abs. 2 StPO gegenüber sofortiger Beschwerde

  • rewis.io

    Subsidiarität des Aufhebungsverfahrens nach § 454a Abs. 2 StPO gegenüber sofortiger Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 25.11.2003 - 5 Ws 560/03

    Strafvollstreckung: Subsidiarität der Möglichkeit, die Aussetzungsentscheidung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.01.2021 - 1 Ws 32/21
    a) Das Aufhebungsverfahren nach § 454a Abs. 2 StPO ist bis zur Rechtskraft der Entscheidung nach § 57 StGB über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung gegenüber der Möglichkeit der sofortigen Beschwerde nach § 454 Abs. 3 Satz 1 StPO subsidiär (u.a. Anschluss an KG, Beschluss vom 25.11.2003 - 1 AR 1472/03 - 5 Ws 560/03 und OLG Bremen Beschluss vom 06.01.2014 - Ws 193-194/13, jeweils bei juris).

    Für einen solchen Ausgleich besteht aber dann kein Bedürfnis, wenn die Aussetzungsentscheidung noch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (KG, Beschluss vom 25.11.2003 - 1 AR 1472/03 - 5 Ws 560/03 und OLG Bremen Beschluss vom 06.01.2014 - Ws 193/13 bei juris, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.01.2021 - 1 Ws 32/21
    Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet und resozialisierend gewirkt hat und dass es verantwortbar ist, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2003 - StB 4/03 = 1 AR 266/03 bei juris = NStZ-RR 2003, 200; Fischer StGB 67. Aufl. § 57 Rn. 14).
  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.01.2021 - 1 Ws 32/21
    Allerdings handelt es sich hierbei um Zweifel hinsichtlich der Tatsachengrundlage für die Entkräftung einer, wie ausgeführt, grundsätzlich positiven Prognose, die, anders als Zweifel an der günstigen Sozialprognose als solcher, nicht zu Lasten des Verurteilten gehen dürfen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2344/2345; Fischer § 57a Rn. 9).
  • OLG Bremen, 06.01.2014 - Ws 193/13

    Unzulässigkeit der Aufhebung oder des Widerrufs der Aussetzung des Strafrestes

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.01.2021 - 1 Ws 32/21
    Für einen solchen Ausgleich besteht aber dann kein Bedürfnis, wenn die Aussetzungsentscheidung noch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (KG, Beschluss vom 25.11.2003 - 1 AR 1472/03 - 5 Ws 560/03 und OLG Bremen Beschluss vom 06.01.2014 - Ws 193/13 bei juris, jeweils m.w.N.).
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